Kirchlich Beschäftigte

Protestkundgebung vor dem Landeskirchenamt in Erfurt für Tarifvertrag und Streikrecht

Eine Abordnung von knapp 100 Beschäftigten des Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar und anderer kirchlicher Einrichtungen hat heute vor dem Landeskirchenamt in Erfurt für Tarifverträge und ihr Grundrecht auf Streik demonstriert.
20.01.2025
Protestkundgebung vor dem Landeskirchenamt in Erfurt für Tarifvertrag und Streikrecht

„Die Beschäftigten des Klinikums Weimar wollen über ihre eigenen Arbeitsbedingungen mitbestimmen und fordern dafür Tarifverhandlungen“, berichtete Bernd Becker, der bei ver.di in der mitteldeutschen Region für das Gesundheitswesen zuständig ist. „Sie protestieren dagegen, dass der Arbeitgeber alles daransetzt, dieses legitime Anliegen zu blockieren und den Beschäftigten grundlegende Rechte vorzuenthalten.“ Kirche, Diakonie und Klinikleitung haben Klage gegen Warnstreikaufrufe der Gewerkschaft ver.di eingereicht und Arbeitsniederlegungen mehrfach mit einstweiligen Verfügungen verhindert.

„Die Koalitionsfreiheit ist ein Grundrecht, das auch für Beschäftigte kirchlicher Einrichtungen gilt. Wir hoffen sehr, dass die Gerichte die demokratische Mitbestimmung stärken“, sagte der Gewerkschafter mit Blick auf das Hauptsacheverfahren, dass am 19. Februar vor dem Erfurter Arbeitsgericht stattfinden wird.

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler, die bei der Kundgebung am Nachmittag sprach, betonte die Bedeutung der Auseinandersetzung: „Das kirchliche Sonderrecht ist völlig aus der Zeit gefallen. Die etwa 1,8 Millionen Beschäftigten von Kirchen, Diakonie und Caritas haben die gleichen Rechte verdient wie alle anderen.“ Ihre professionelle Arbeit für und mit Menschen unterscheide sich nicht von der ihrer Kolleginnen und Kollegen bei der Arbeiterwohlfahrt, im öffentlichen Dienst oder bei privaten Trägern.

„Wir wollen als Gewerkschaft nicht über den Gottesdienst mitbestimmen, sondern mit den Arbeitgebern auf Augenhöhe über Bezahlung und Arbeitsbedingungen verhandeln“, so Bühler. Dies mit Verweis auf das kirchliche Selbstordnungsrecht abzulehnen, bedeute, das Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten zu ignorieren. Die Gewerkschafterin verwies darauf, dass diakonische Einrichtungen zum Beispiel in Niedersachsen, Hessen und Norddeutschland Tarifverträge mit ver.di abgeschlossen haben. „Kirchen und Tarifverträge – das geht!“ Sie fügte hinzu: „Gemeinsam mit den Kirchen verteidigen wir den Sozialstaat und stemmen uns gegen autoritäre und populistische Bestrebungen in der Politik. Gemeinsam können wir auch die Arbeitsbedingungen in den kirchlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen gut gestalten.“
Christiane Rosa, die seit fast 17 Jahren im Klinikum Weimar im Bereich der Pflege arbeitet, machte deutlich, dass sie und ihre Kolleg*innen sich durch juristische Winkelzüge nicht von ihren Forderungen abbringen lassen.